Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KVservices GmbH für den Werbekunden-Bereich

1. Geltungsbereich

1.1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB
sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden
werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.2. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender allgemeiner
Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführen. Dies gilt auch dann, wenn nach
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Auftragsannahme als bedingungslose Anerkennung seiner
Einkaufsbedingungen vorgesehen ist, oder wir nach Hinweis des Kunden auf die Geltung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen liefern, es sei denn, wir haben ausdrücklich auf die Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich verzichtet.

1.3. Der Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gilt auch dann, wenn unserer Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu einzelnen Punkten keine gesonderte Regelung enthalten. Der Kunde erkennt durch die
Annahme unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich an, dass er auf seinen aus den Einkaufsbedingungen abgeleiteten
Rechtseinwand verzichtet.

2. Angebote, Vertragsabschlüsse, Vertragsinhalt

2.1. Wir sind an unser Angebot als Vertragsantrag 14 Kalendertage – bei elektronischer Bestellung 5 Werktage – nach
Zugang des Angebots beim Kunden gebunden.

2.2. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn der Kunde unser Angebot angenommen hat. Die Annahme unseres
Angebotes mit Änderungen durch den Kunden gilt als Antrag des Kunden auf einen Vertragsschluss, der unserer Annahme bedarf. Erst wenn wir das durch den Kunden geänderte Angebot angenommen haben, ist ein Vertrag zustande
gekommen.

2.3. Vertragsinhalt: Der Kunde erklärt sich mit der Werbung durch Dritte auf den Verpackungen einverstanden. Ein
Ablehnungsrecht hinsichtlich einer konkreten Werbung besteht nur, wenn deren Gestaltung gegen Gesetze verstößt
oder die Rechte Dritter verletzt.

2.4. Die weiteren Vertragsinhalte richten sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung.

3. Preise, Zahlungsbedingungen, Rücktrittsrecht, Verzug, Rücknahme, Zurückbehaltungsrecht,
Aufrechnung, Abtretungsverbot

3.1. Für alle Bestellungen gelten die am Tag der Bestellung gültigen Preislisten. Wir sind berechtigt, die Vergütung
einseitig im Falle der Erhöhung von Materialherstellungs- und/oder Material- und/oder Produktbeschaffungskosten,
Lohn- und Lohnnebenkosten, Energiekosten, Währungsschwankungen und/oder Zolländerung, Frachtsätze und/oder
öffentlicher Abgaben entsprechend zu erhöhen, wenn diese die Warenherstellungs- oder Beschaffungskosten oder
Kosten unserer vertraglich vereinbarten Leistungen unmittelbar oder mittelbar beeinflussen und wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als 4 Monate liegen. Eine Erhöhung im vorgenannten Sinne ist ausgeschlossen, soweit
die Kostensteigerung bei einzelnen oder allen der vorgenannten Faktoren durch eine Kostenreduzierung bei anderen
der genannten Faktoren
aufgehoben wird. Reduzieren sich die vorgenannte Kostenfaktoren, ohne dass die Kostenreduzierung durch die
Steigerung anderer der vorgenannten Kostenfaktoren ausgeglichen wird, ist die Kostenreduzierung im Rahmen einer
Preissenkung an den Kunden weiter zu geben.
Liegt der neue Preis auf Grund unseres vorgenannten Preisanpassungsrechts 20% oder mehr über dem ursprünglichen
Preis, so ist der Kunde zum Rücktritt von noch nicht vollständig erfüllten Verträgen berechtigt. Er kann dieses Recht
jedoch nur unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend machen.

3.2. Nach Vorlage des Korrekturabzuges stellen 25% wir des Rechnungsbetrages in Rechnung.

3.3. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserstellung ohne Abzug zu erfolgen. Wir sind nicht verpflichtet, Zahlungen per Scheck oder Wechsel anzunehmen.
Nehmen wir solche an, erfolgt dies lediglich erfüllungshalber. Wir berechnen Diskontspesen vom Fälligkeitstag der
Rechnung bis zum Verfallstag des Wechsels sowie Wechselkosten. Zinsen und Kosten für die Diskontierung oder Einziehung der Wechsel hat der Kunde zu tragen. Bei Ablehnung der Wechseldiskontierung durch unserer Hausbank sind
wir berechtigt, unter Rücknahme des Wechsels sofortige Barzahlung zu verlangen.

3.4. Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen,
wird insbesondere ein Scheck nicht eingelöst, geht der Wechsel zu Protest, werden verabredete Zahlungen eingestellt
oder tritt Zahlungsverzug ein, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld, auch aus anderen Rechnungen, fällig zu
stellen, auch wenn Schecks oder Wechsel angenommen wurden. In diesen Fällen werden die Papiere gegen sofortige
Barzahlung zurückgegeben.

3.5. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche,
die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Kunde ist nur befugt, ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu
machen, insoweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

3.6. Besondere Vertragsbedingungen:

3.6.1. Die Vorlaufzeit für die Auslieferung der vom Kunden in Auftrag gegebenen
Werbung beträgt bis zu sechs Wochen. Der Fristlauf beginnt, sobald wir vom Kunden sämtliche notwendigen Informationen / Dateien / Vorlagen erhalten haben. Bilddateien sind in einer Auflösung von mindestens 300 dpi zu liefern.

3.6.2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass neben seiner Werbung auch Werbung von Dritten auf den
Werbekartons abgebildet ist. Ein diesbezüglicher Unterlassungsanspruch des Kunden wird ausgeschlossen.

3.6.3. Ausgeschlossen ist Werbung, die
– gegen rechtliche Bestimmungen verstößt
– Rechte Dritter verletzt
– gegen die guten Sitten verstößt.
Sollte der Kunde sich trotz entsprechenden Hinweises weigern, die Werbung rechtskonform zu gestalten bzw. gestalten
zu lassen, sind wir berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen (außerordentliche Kündigung nach Ziffer 4.4.). In diesem
Falle hat uns der Kunde den bisherigen Aufwand, gerechnet in Manntagen nach jeweiliger Funktion der einzelnen
Mitarbeiter, zu ersetzen.

4. Vertragsdauer, Widerruf, Kündigung

4.1. Der Vertrag mit dem Kunden wird für die Dauer der in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Zeit geschlossen
(„Vertragslaufzeit“).

4.2. Ein Widerruf des Vertrages ist nicht möglich, da das gesetzliche Widerrufsrecht nur für Verbraucher als Endkunden
besteht.

4.3. Eine ordentliche Kündigung wird während der Vertragslaufzeit ausgeschlossen.

4.4. Eine außerordentliche Kündigung ist für beide Seiten nach Maßgabe von § 626 BGB zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung
der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder
bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit nicht zugemutet werden kann.

4.5. Abweichend von den vorstehenden Regelungen können die Parteien den Vertrag kündigen,
wenn ein für den Kunden werbender Gastronomiebetrieb seinen Geschäftsbetrieb endgültig aufgibt. Die Kündigung ist
zum Zeitpunkt der (voraussichtlichen) Geschäftsaufgabe möglich. Sollte der Kunde mehrere Gastronomiebetriebe mit
der Bewerbung seines Unternehmens beauftragt haben, dann gilt das Kündigungsrecht nur hinsichtlich des Gastronomiebetriebes, der den Geschäftsbetrieb aufgibt. Der Vertrag wird mit den verbleibenden Gastronomiebetrieben bis
zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit fortgesetzt.

5. Gestaltung von Werbeflächen

5.1. Sollte der Kunde die Gestaltung der Werbeflächen (nachfolgend „Werk“) wünschen, stellen wir diese nach seinen
Vorgaben her.

5.2. Bei nachweislich fehlerhafter Leistung leisten wir Nacherfüllung. Wir sind zu höchstens zwei Nacherfüllungsversuchen (= Korrekturschleifen) verpflichtet. Wünscht der Kunde eine darüber hinaus gehenden Bearbeitung, dann wird
diese nach unserer Gestaltungspauschale (siehe aktuelle Preisliste) abgerechnet.

5.3. Farbabweichungen zwischen der Druckvorlage und dem Endprodukt sind aufgrund der unterschiedlichen Beschaffenheit des zu bedruckenden Materials oft nicht zu vermeiden und gelten daher nicht als fehlerhafte Leistung.

5.4. Der Kunde wird die Abnahme des Werkes unverzüglich nach dessen Fertigstellung uns gegenüber schriftlich erklären (Textnachricht als E-Mail/WhatsApp etc. insoweit ausreichend).

5.5. Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn wir dem Kunden nach Fertigstellung des Werks eine angemessene
Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines
Mangels verweigert hat.

5.6. Nach Abnahme des Werkes durch den Kunden ist eine Änderung der Werbeanzeige nur gegen Aufpreis möglich.
Der Aufpreis wird nach unserer Gestaltungspauschale (siehe aktuelle Preisliste) berechnet.

5.7. Mit Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde die inhaltlich unbeschränkten, exklusiven Verwertungsrechte an dem Werk für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist. Wir erhalten die Verwertungsrechte zur Schaltung der
mit dem Kunden vereinbarten Werbung während der Vertragslaufzeit. Wir sind auch nach Beendigung des Vertrages
berechtigt, das Werk sowie Namen / Logo des Kunden für Zwecke der Eigenrepräsentation zu verwenden.

6. Leistungsfristen

6.1. Verbindliche Leistungsfristen müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Bei unverbindlichen oder ungefähren (ca., etwa, etc.) Leistungsfristen bemühen wir uns, diese nach besten Kräften einzuhalten.

6.2. Leistungsfristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Kunden, mangels solcher binnen
5 Kalendertagen nach Zugang der kundenseitigen Bestellung bei uns, jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der
Ausführungen des Auftrages geklärt sind und alle sonstigen vom Kunden zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen,
insbesondere vereinbarte Anzahlungen oder Sicherheiten und notwendige Mitwirkungsleistungen vollständig geleistet
sind. Entsprechendes gilt für Liefertermine und Leistungstermine. Hat der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen
verlangt, so beginnt eine neue, angemessene Leistungsfrist mit der Bestätigung der Änderung durch uns.

6.3. Geraten wir in Leistungsverzug, muss der Kunde uns zunächst eine angemessene Nachfrist von mindestens –
soweit angemessen – 14 Kalendertagen zur Leistung setzen. Verstreicht diese Frist fruchtlos, bestehen Schadensersatzansprüche wegen einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung – gleich aus welchem Grund – nur nach Maßgabe
der nachfolgenden Regelungen.

7. Höhere Gewalt

7.1. Erhalten wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen für die Erbringung unserer geschuldeten vertragsgegenständlichen Leistung Leistungen unserer Unterlieferanten nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse Höherer Gewalt von nicht unerheblicher Dauer (d.h. mit einer Dauer von länger als 14 Kalendertagen) ein, so werden
wir unsere Kunden rechtzeitig schriftlich oder in Textform informieren.
In diesem Fall sind wir berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch
erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit wir unserer vorstehenden Informationspflicht
nachgekommen sind und nicht das Beschaffungsrisiko oder eine Liefergarantie übernommen haben. Der Höheren
Gewalt stehen Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe oder -hindernisse, unverschuldete Betriebsbehinderungen – z.B. durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden – und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbei geführt
worden sind.

7.2. Ist ein Leistungstermin verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach Ziffer 7.1. der vereinbarte Liefertermin oder die vereinbarte Lieferfrist überschritten, so ist der Kunde berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer
angemessenen Nachfrist wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche
des Kunden, insbesondere solche aus Schadensersatz, sind in diesem Falle ausgeschlossen.

7.3. Vorstehende Regelung gemäß Ziffer 7.2. gilt entsprechend, wenn aus den in Ziffer 7.1. genannten Gründen auch
ohne vertragliche Vereinbarung eines festen Leistungstermins dem Kunden ein weiteres Festhalten am Vertrag objektiv
unzumutbar ist.

8. Rechnungslegung

8.1. Wir rechnen an den Kunden digital über LexOffice ab. Die jeweiligen Rechnungen stehen für den Kunden in seinem
Online-Kundenordner bereit und sind über einen Link abrufbar.

8.2. Sollte der Kunde hiervon abweichend eine Rechnung in Papierform wünschen, wird für den Aufwand und Versand
eine Gebühr in Höhe von 2,50 € je Rechnung erhoben.

9. Mängelansprüche

9.1. Erkennbare Mängel sind vom Kunden nach Empfang der Ware und / oder Leistung unverzüglich zu rügen. Eine
nicht fristgerechte Rüge schließt jegliche Ansprüche des Kunden aus Pflichtverletzung wegen Mängeln aus. Dies gilt
nicht im Falle des vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handelns unsererseits, im Falle der Verletzung von
Leib, Leben oder Gesundheit oder Übernahme einer Garantie der Mängelfreiheit, oder eines Beschaffungsrisikos nach
§ 276 BGB oder sonstigen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen. Die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (§§ 478, 479 BGB) bleiben unberührt.
9.2. So weit ein Mangel vorliegt, sind wir unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen
des Kunden berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu bestimmen. Im Falle der Nacherfüllung bei Mängeln sind wir
nur insoweit verpflichtet, die hierfür erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten zu tragen, als sich dies nicht dadurch erhöht, dass die Sache an einem anderen Ort als den Sitz oder
die gewerbliche Niederlassung des Kunden, an die geliefert wurde, verbracht wurde. (Diese Ziffer gilt nicht im Fall des
Rückgriffes nach § 478 BGB).

9.3. Die Mängelansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht im Falle des Rückgriffs nach § 478 BGB,
im Falle des vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handelns unsererseits, im Falle der Verletzung von Leib,
Leben oder Gesundheit oder Übernahme einer Garantie der Mängelfreiheit oder eines Beschaffungsrisikos nach § 276
BGB.

9.4. Unsere Gewährleistung (Ansprüche aus Pflichtverletzung wegen Schlechtleistung bei Mängeln) und die sich hieraus ergebende Haftung ist ausgeschlossen, soweit Mängel und damit zusammenhängende Schäden nicht nachweisbar
auf fehlerhaftem Material, fehlerhafter Konstruktion, oder auf mangelhafter Ausführung, oder fehlerhaften Herstellungsstoffen oder, soweit geschuldet, mangelhafter Nutzungsanleitung beruhen. Insbesondere ist die Gewährleistung
und die sich hieraus ergebende Haftung aufgrund Pflichtverletzung wegen Schlechtleistung ausgeschlossen für die
Folgen fehlerhafter Benutzung. Vorstehendes gilt nicht im Falle des vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen
Handelns unsererseits, im Falle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit oder Übernahme einer Garantie der
Mängelfreiheit, oder eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB oder bei Haftung nach einem gesetzlich zwingenden
Haftungstatbestand.

9.5. Wir übernehmen keine Gewährleistung nach §§ 478, 479 BGB, wenn der Kunde die von uns vertragsgegenständlich
gelieferten Produkte bearbeitet oder verarbeitet oder sonst verändert hat, soweit dies nicht dem vertraglich vereinbarten Bestimmungszweck der Produkte entspricht.
Die Anerkennung von Pflichtverletzungen in Form von Sachmängeln bedarf stets der Schriftform.

10. Haftung, Schadensersatz

10.1. Wir haften ausschließlich für Schäden, die durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns,
unserer Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen verursacht werden oder auf einer Verletzung von
vertragswesentlichen Hauptpflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Eine solche vertragswesentliche Pflicht liegt immer
dann vor, wenn deren Erreichung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

10.2. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt für vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Die Haftung
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wird nicht ausgeschlossen oder beschränkt. Ebenso bleibt eine etwaige Haftung für
Ansprüche aus einer vom Auftragnehmer gegebenen Garantie für die Beschaffenheit der Beschreibung und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

10.3. Haftung bei der Gestaltung der Werbeflächen nach Ziffer 5: Ist der Kunde zu einer Mitwirkungshandlung bei der
Erstellung des Werkes verantwortlich, haben wir einen Verzug nicht zu vertreten, sofern der Verzug ausschließlich auf
der unterlassenen Mitwirkungshandlung des Kunden beruht. Sofern der Kunde die Verwendung von urheberrechtlich
oder markenrechtlich geschütztem Material Dritter wünscht, ist er für die Klärung der entsprechenden Rechte verantwortlich. Der Kunde ist auch für die Prüfung verantwortlich, ob seine Werbung den Werberichtlinien entspricht. Unsere
Haftung wird insoweit ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, uns von etwaigen Ansprüchen Dritter aufgrund
einer Rechtsverletzung frei zu stellen.

10.4. Der Kunde garantiert, dass er an von ihm selbst gelieferten Material zur Gestaltung der Werbeanzeige die Verwertungsrechte besitzt. Unsere Haftung ist ausgeschlossen, wenn das vom Kunden gelieferte Material Urheberrechte
/ Markenrechte Dritter verletzt oder gegen gesetzliche Bestimmungen (insbesondere Werberecht) verstößt. Insoweit
erfolgt keine rechtliche Prüfung von uns.

11. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

11.1. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag ist der jeweilige
Sitz der Firma RVMEDIA